Am Mittwoch, den 12. März, verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften zur Schule zu kommen. Der Unterricht findet regulär statt.
Am Freitag, den 28. Februar, verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften zur Schule zu kommen.
Am Freitag, den 21. Februar, verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften zur Schule zu kommen.
Am Montag, den 10. Februar, verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften zur Schule zu kommen. Der Unterricht findet regulär statt.
Am Montag, den 15. April streikt die Bogestra erneut, sodass keine Busse und Bahnen in Bochum fahren werden. Der Unterrichtsbetrieb an der MSM findet regulär statt. Es gilt die Schulpflicht.
Am Dienstag, den 28. Februar, verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM.
Am Dienstag, den 14. Februar verkehren bedingt durch einen Streik bei der BOGESTRA keine Busse und Bahnen in Bochum und Gelsenkirchen. Trotzdem gilt die Schulpflicht an der MSM.